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Die Organe von JagdAargau sind verpflichtet, das Formular auszufüllen. Organe sind: Präsident, Geschäftsleitung, Ausschussmitglieder, Vorstandsmitglieder. Ferner die Verantwortlichen für Bereiche des Hundewesens und die Hundegruppenleiter, der Verantwortliche für die Drohnenaus- und Weiterbildung etc. Keine Organe von Jagd Aargau sind die Obleute der Jagdvereine.